Ob Sie einen neuen Energieausweis benötigen oder Ihr aktueller abgelaufen ist – wir kümmern uns um alle Details.
Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Dann wissen Sie: Ein gültiger Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und zugleich ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für potenzielle Käufer.
Damit Sie sich nicht durch zahlreiche Anbieter vergleichen müssen, übernimmt die IMMO PLUS GmbH diesen Schritt für Sie. Als erfahrener Immobilienmakler arbeiten wir ausschließlich mit unserem eigenen geprüften und zertifizierten Energieberater zusammen, der über die erforderliche Fachkompetenz sowie die offizielle Zulassung zur Ausstellung von Energieausweisen verfügt.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen echten Mehrwert: Neben der Erstellung des Energieausweises beraten wir Sie gerne zu sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen. So können Sie den Wert Ihrer Immobilie gezielt steigern und bei Kaufinteressenten nachhaltig überzeugen.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden, die sich in ihrer Aussagekraft deutlich unterscheiden. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die Heiz- und Warmwasserverbräuche der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einer technischen Analyse von Bausubstanz, Fenstern und Anlagentechnik und weist den rechnerisch ermittelten Energiebedarf aus.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als vier Wohneinheiten haben Sie die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten besteht diese Wahlmöglichkeit nur dann, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt sind oder entsprechende Modernisierungen vorgenommen wurden. In allen anderen Fällen ist der Bedarfsausweis verpflichtend.
Sind Sie unsicher, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist? Wir beraten Sie gerne persönlich.
Die Kosten für einen Energieausweis trägt in der Regel der Eigentümer der Immobilie. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist der Hausverwalter dafür verantwortlich, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Gebäude bereitzuhalten. Die anfallenden Kosten werden dann auf alle Eigentümer anteilig umgelegt.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis vorgeschrieben. Dieser wird jedoch nicht für die einzelne Wohnung, sondern stets für das gesamte Gebäude erstellt. Das bedeutet: Ob Erdgeschoss- oder Dachgeschosswohnung – beim Verkauf innerhalb desselben Hauses gilt derselbe Energieausweis, auch wenn der tatsächliche Verbrauch der Wohnungen unterschiedlich ausfallen kann.
Wir verkaufen Ihre Immobilie professionell, sicher und zu einem fairen Preis
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Immobilienverkauf reibungslos verläuft und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, sind wir der richtige Partner für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unseren Energieausweis-Service zu erfahren.