Bei dieser Frage ist zwischen den Begriffen "Besitzer" und "Eigentümer" zu unterscheiden.
Besitzer der gekauften Immobilie sind Sie, sobald Sie den Kaufpreis bezahlt haben und die Immobilie an Sie übergeben wurde. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Zu diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Nutzen und Lasten auf Sie über. In der Regel erfolgt dies 4 - 6 Wochen nach Notartermin.
Eigentümer werden Sie allerdings erst, wenn die Eintragung im Grundbuch in der Abteilung I erfolgt ist. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, welche belegt, dass Sie die Grunderwerbssteuer gezahlt haben. Dies kann bis zu 6 Monate dauern.